Beurteilung von Betriebsmitteln für die ökologische Erzeugung
Der Einsatz von Betriebsmitteln im biologischen Landbau ist in verschiedenen gesetzlichen und privatrechlichen Standards geregelt. Allerdings haben diese Regelwerke eher grundsätzlichen Charakter und geben naturgemäß weder über die Zulässigkeit einzelner Handelsprodukte noch über den Einsatz von neuartigen Wirkstoffen oder Nutzorganismen als Betriebsmittel Auskunft. So ist es weder für Anwender noch für Kontrolleure möglich, zu erkennen, ob ein Produkt eventuell unzulässige Inhaltsstoffe enthält, oder bei der Herstellung unzulässiger Verfahren eingesetzt wurden (z. B. Gentechnik). Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens soll deshalb eine detaillierte Liste von Handelsprodukten, die in der ökologischen Erzeugung einsetzbar sind, erstellt werden.
Bei der Beurteilung von Betriebsmitteln berücksichtigt das FiBL Deutschland e.V. einerseits rechtliche und wissenschaftliche Kriterien. Andererseits wird besonderes Gewicht darauf gelegt, dass den Prinzipien des ökologischen Landbaus in dem Entscheidungsprozess Rechnung getragen wird.
Die Trägerschaft für das Beurteilungssystem hat der Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.) mit den ihm angeschlossenen Verbänden inne.
Für Kontrollstellen und Zertifizierer wird durch die Beurteilung und Listung von Betriebsmitteln für den Öko-Landbau eine wichtige Grundlage für die Betriebskontrolle und die sichere Überprüfung der eingesetzten Produkte geschaffen.
